Alkohol am Steuer kann zum vollständigen Verlust des Kasko-Versicherungsschutzes führen
Der Kaskoversicherung wird unter Umständen bei einer grob fährlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles durch seinen Versicherungsnehmer vollständig von seiner Leistungspflicht frei. Dies stellte der BGH (Urteil von 22.06.2011, IV ZR 225/10) an Rande einer Entscheidung zu nachfolgenden Sachverhalt fest. Der Bundesgerichtshof bestätigt hierbei die vorherrschende Meinung in Rechtsprechung und juristischer Literatur, wonach im Einzelfall bei besonders […]