Der Aufhebungsvertrag – Hier ist besondere Vorsicht geboten!

Mit einem Aufhebungsvertrag begeht man immer dünnes juristisches Eis. Als Arbeitnehmer sollte man nicht ohne rechtliche Prüfung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Neben den sozialrechtlichen Folgen, wie einer Sperrzeit und Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld, gibt es auch häufig weitere Problemfelder, die geprüft werden sollten.

Aber auch Arbeitgeber sollten vorsichtig sein, wenn es um den Abschluss eines Aufhebungsvertrags geht, da auch er Risiken eingeht. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen hierbei beratend zu Seite stehen. Zögern Sie also nicht, bei einem Angebot eines Aufhebungsvertrages mit Rechtsanwalt Stephan Kuletzki, Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin Pankow, Kontakt aufzunehmen.


Persönliche Beratung im Interesse des Mandanten: Dafür steht die Rechtsanwaltskanzlei Kuletzki in Berlin. Die Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich des Arbeits-, Vertrags- und Verkehrsrechts. In allen Schwerpunkten verfügen Rechtsanwalt Stephan Kuletzki und Rechtsanwältin Corinna Mnich über umfassende Kenntnisse, die aufgrund der täglichen Arbeit laufend vertieft werden. Vor allem im Bereich des Arbeitsrechts können Mandanten auf fundiertes Wissen vertrauen, da Stephan Kuletzki den Titel des Fachanwalts innehat und Corinna Mnich den theoretischen Teil für den Erwerb des Titels „Fachanwältin für Arbeitsrecht“ erfolgreich abgeschlossen hat. Egal, ob in Berlin-Pankow und dessen Ortsteilen wie z.B. Prenzlauer Berg, Heinersdorf, Weißensee, Blankenburg oder Niederschönhausen, in Berlin-Mitte, u.a. mit Wedding und Gesundbrunnen oder in Reinickendorf mit Ortsteilen wie Lübars und dem Märkischen Viertel sowie darüber hinaus: Mandanten sind bei der Rechtsanwaltskanzlei Kuletzki jederzeit gut beraten.