Abmahnung – Der erste Schritt zur Kündigung?

Abmahnungen werden gegen Arbeitnehmer ausgesprochen, wenn es zu einem Fehlverhalten bzw. zu einer arbeitsvertraglichen Pflichtverletzung kommt bzw. gekommen sein soll. Sie werden häufig als ein erster Schritt zur Kündigung gesehen, da bereits eine Abmahnung reichen kann, und nicht drei, wie man oft lesen kann, um eine rechtmäßige Kündigung auszusprechen. Es kommt natürlich auf die Schwere des Fehlverhaltens an, in Ausnahmefällen braucht der Arbeitgeber für den Ausspruch einer Kündigung auch gar keine Abmahnung. Dies ist vor allem bei strafrechtlich relevantem Verhalten des Arbeitnehmers der Fall.

Bei leichteren Verfehlungen muss das Fehlverhalten allerdings wiederholt in derselben Form vorliegen (Unpünktlichkeit, Unhöflichkeit, mangelnde Sorgfalt, etc.) um tatsächlich eine Kündigung in Betracht ziehen zu können.

Wie geht man mit einer solchen Abmahnung um?

Gegen eine Abmahnung kann natürlich geklagt werden. Dies wird in der Regel allerdings kaum sinnvoll sein. Insbesondere wenn der Arbeitgeber eine Kündigung vorbereitet, wird die Rechtmäßigkeit der Abmahnung im Kündigungsschutzprozess vom Gericht geprüft. Darüber hinaus schadet eine Klage gegen den Arbeitgeber in der Regel dem Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Weiter kann eine Abmahnung ganz andere Interessen verfolgen. Häufig ist eine Abmahnung auch der erste Schritt, um in Verhandlungen bezüglich eines Aufhebungsvertrages einzutreten.

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