Was sind die Konsequenzen, wenn Sie Ihr Auto ohne gültigen TÜV-Nachweis bedienen?

Wenn Autofahrer von einem TÜV-Nachweis sprechen, ist damit umgangssprachlich in den meisten Fällen die pflichtmäßige Hauptuntersuchung (kurz HU) gemeint, in die seit dem 1.Januar 2010 auch die Abgasuntersuchung (AU) integriert worden ist. Damit Sie diese wichtige Untersuchung durchführen, stehen Ihnen die staatlich anerkannten Prüforganisationen wie beispielsweise die DEKRA oder auch der TÜV zur Verfügung. Nach der Erstzulassung muss Ihr Pkw beispielsweise nach 36 Monaten das erste Mal zur Hauptuntersuchung und danach alle zwei Jahre. Es passiert immer wieder, dass Fahrzeughalter diese Untersuchungen auslassen und das Fahrzeug weiterhin im Straßenverkehr bedienen. Wenn Sie die HU bereits seit zwei Monaten versäumt haben, wird ein Bußgeld fällig, sofern Sie durch die Polizei kontrolliert wurden. Nach acht Monaten Versäumnis erhalten Sie darüber hinaus einen Punkt im Zentralen Fahrzeugregister in Flensburg. Verursachen Sie mit einer längst fälligen Hauptuntersuchungen einen Unfall, werden die Ansprüche der geschädigten Personen durch Ihre Kfz-Versicherung im ersten Moment übernommen. Allerdings kann es vorkommen, dass Ihre Versicherungen einen Teil der Summe von Ihnen zurückverlangt. Wie Sie in einer derartigen Situationen am besten reagieren, teilt Ihnen Rechtsanwalt Stephan Kuletzki aus Berlin-Pankow mit.