Was ist ein Wegeunfall auf dem Arbeitsweg und wie muss ich hierbei reagieren?

Arbeitnehmer begeben sich mindestens zweimal am Tag, also morgens und abends, auf den Arbeitsweg und von dort aus zurück. Um diesen Weg tagtäglich zu bestreiten, nutzen Sie in der Regel die öffentlichen Verkehrsmittel oder fahren mit dem eigenen Auto. Ereignet sich auf dem direkten Weg ein Unfall, haftet hierfür der Arbeitgeber. Allerdings liegt hierbei die Betonung auf „direkt”. Das bedeutet, dass der Arbeitsweg ab dem Verlassen der Haustür ohne Umschweife getätigt werden muss. Ein solcher Arbeitsunfall wird als Wegeunfall bezeichnet und ist meldepflichtig, das heißt: Der Arbeitgeber muss den Unfallversicherungsträger gemäß § 193 Abs. 1 SGB VII und nach § 5 SGB VII über den Unfall unterrichten. Im Arbeitsrecht steht der Wegeunfall mit dem Arbeitsunfall auf einer Stufe. Wenn Sie unsicher sind, ob es sich bei Ihrem Unfall um einen Arbeits- bzw. Wegeunfall handelt, berät Sie Rechtsanwalt Stephan Kuletzki aus Berlin-Pankow zu Ihrer individuellen Situation.