Mit welchen Folgen muss ich rechnen, wenn ich beim Fahren ohne Führerschein erwischt werde?

Das Fahren ohne Führerschein kann auf drei unterschiedliche Weisen interpretiert werden, die sich stark voneinander unterscheiden. Zum einen ist damit das Führen eines Kraftfahrzeuges gemeint, ohne den Führerschein mit sich zu führen. Dieser Tatbestand wird bei einer Polizeikontrolle mit einem Bußgeld von zehn Euro geahndet und stellt den leichtesten der Verstöße dar. Dagegen wird das Fahren ohne Führerschein bei bestehendem Fahrverbot unter Umständen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer hohen Geldstrafe bestraft. Hat sich der Beschuldigte ein derartiges Vergehen in den letzten drei Jahren schon einmal geleistet, kann sogar das Kraftfahrzeug eingezogen werden. Eine besonders schwerwiegende Straftat begeht man, wenn niemals eine Fahrerlaubnis vorlag und dennoch am öffentlichen Straßenverkehr mit einem Kfz teilgenommen wurde. Allerdings gelten diese Strafvorschriften des Verkehrsrechts nur für den öffentlichen Straßenverkehr. Das Führen von Fahrzeugen ohne Fahrerlaubnis auf Privatgrundstücken ist zulässig. Haben Sie Fragen zum Fahren ohne Führerschein, Fahrverbot oder Fahrerlaubnis, steht Ihnen Rechtsanwalt Stephan Kuletzki in seiner Kanzlei in Berlin Pankow gerne zur Seite.