Befristung nach dem WissZeitVG
Nach einer weiteren Entscheidung des BAG zur Befristung ist eine Vertragsverlängerung auch noch nach Laufzeit des zu verlängernden Vertrages möglich. Dies ist in der Vorschrift des § 14 TzBfG anders geregelt, welche aber nicht auf das WissZeitVG Anwendung findet. Innerhalb der jeweiligen Höchstbefristungsdauer nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG ist auch der mehrfache Neuabschluss befristeter Arbeitsverträge zulässig (vgl. BAG, Urteil vom 9.12.2015, 7 AZR 117/14).
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Stephan Kuletzki Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht