Alkoholkontrolle im Straßenverkehr – Worauf muss ich achten? Was darf die Polizei?

Sie wurden im Straßenverkehr angehalten und die Polizei fordert Sie nun auf, einen Atemalkoholtest durchzuführen? Grundsätzlich gilt: Die Atemalkoholkontrolle ist nicht gesetzlich verpflichtend, sondern grundsätzlich freiwillig. Sie darf nur im Ordnungswidrigkeitsverfahren, nicht aber im Strafverfahren gerichtlich gewertet werden. Sie dürfen einen Alkoholtest also verweigern. Ebenso dürfen Beamte nicht wahllos unbegründete Blutkontrollen vornehmen. Hierfür ist grundsätzlich eine richterliche Anordnung zur Blutentnahme notwendig, ansonsten wäre diese außer bei “Gefahr im Verzug” rechtswidrig. Leisten Sie jedoch keinen Widerstand. Lehnen Sie die Alkoholkontrolle daher höflich ab und überlassen Sie den Beamten die Aufgabe, belastende Argumente zu finden. Kontaktieren Sie im Zweifel einen Anwalt für Verkehrsrecht, der Ihnen die wichtigsten Schritte erklärt.