Aktuelle Urteile zum Verkehrsrecht

Willkürliches Abremsen – OLG Hamm vom 24.11.2015 – 5 Rbs 34/15

Das OLG Hamm hat in der oben genannten Entscheidung geurteilt, dass ein willkürliches Abbremsen, welches den nachfolgenden Autofahrer zu einer scharfen Bremsung oder Vollbremsung zwingen einen Straftatbestand nach § 315b Abs.1 nr. 2 StGB – einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr darstellen kann.

In der Konsequenz droht dann neben der eigentlichen Straf auch der Verlust des Führerscheins, sprich die Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Stephan Kuletzki Berlin

Entziehung der Fahrerlaubnis – OLG Hamm vom 15.12.2015 – 5 Rbs 139/15

Das OLG Hamm hat seine Rechtsprechung Widerlegung der Regelvermutung bei der Entziehung der Fahrerlaubnis bei Wiederholungstätern wiederum verschärft. Bei einer Abweichung von der Regelvermutung wird man bzw. das Gericht danach nicht mehr um ein entsprechendes medizinisch-psychologisches Gutachten herumkommen.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Stephan Kuletzki Berlin

Fahrverbot – OLG Karlsruhe 2.11.2015 3 (5) SSBs 575/15

Auch das OLG Karlsruhe hat sich wiederum dem Fahrverbot im Anschluss an die verschärfte Rechtsprechung des Kammergerichts Berlin zur ganz außergewöhnlichen Härte hierzu, zugewandt: In Fällen, in denen der Bußgeldkatalog ein Regelfahrverbot vorsieht, hat das Gericht ausgeführt, dass es im Hinblick auf eine vorliegende Härte in Gestalt einer drohenden Arbeitsplatz- oder Existenzgefährdung einer umfassender Aufklärung durch das Tatgericht betraf. Hierzu muss der Betroffene die entsprechenden Anknüpfungstatsachen vorbringen. Eine Beweislast trifft den Betroffenen insoweit nicht. In der Praxis heißt dies, dass die angedrohte Kündigung von dem Zeugen, in der Regel, dem Geschäftsführer, vor Gericht bestätigt werden muss. Eine einfache Erklärung oder der Verweis auf den Arbeitsvertrag mit einer entsprechenden Klausel wird nur noch in ganz eindeutigen Ausnahmefällen reichen.