Ab wann macht man sich der Fahrerflucht schuldig?

Laufend passieren Verkehrsunfälle. Die Ursachen sind vielfältig, die Konsequenzen oft gravierend. Ab wann spricht man jedoch von einer Unfallflucht? Bei einem Unfall müssen die Personalien des Unfallverursachers festgestellt werden. Bei einem Parkrempler gilt es, eine angemessene Zeit abzuwarten, die in der Regel 20 bis 60 Minuten beträgt. Falls der Halter nicht auftaucht, reicht es nicht aus, einen Zettel zu hinterlassen. Hier muss die Polizei verständigt werden. Falls dies nicht geschieht, hat der Verursacher die Möglichkeit, sich innerhalb von 24 Stunden nach dem tatsächlichen Zeitpunkt des Unfalls und nicht erst nach dessen Wahrnehmung bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle zu melden.

Was passiert im schlimmsten Fall? Hier muss mit einer Freiheitsstrafe sowie mit dem Entzug der Fahrzeugerlaubnis gerechnet werden. Handelt es sich um einen Erstverstoß, wird der Beschuldigte in der Regel mit einer Geldstrafe geahndet. Doch auch auf den Versicherungsschutz wirkt sich die Tat aus. Der Versicherer kann den Versicherten im Schadenfall in Regress nehmen und einen erheblichen Betrag einfordern.